Westfalen-Blatt: zum Urteil zu Mehrurlaub für Ältere
Bielefeld (ots) - Bei Geld hört bekanntermaßen die Freundschaft auf, bei Arbeitszeit und Freizeit die Kollegialität. Das macht die Klage jüngerer Mitarbeiter gegen zwei Extra-Urlaubstage älterer Kollegen deutlich. Ganz besonders, wenn die Kläger schon regulär in den Genuss üppiger 34 Urlaubstage im Jahr kommen. Der Gang bis vors Bundesarbeitsgericht belegt, wie sehr eine unterschiedliche Behandlung überschaubaren ...