Neue Westfälische (Bielefeld): Empörung über Sex-Party kein Grund für Versicherungskündigung
Bielefeld (ots) - Bielefeld. Kunden, die über den Sex-Skandal bei der Ergo-Versicherungsgruppe empört sind, können deswegen nicht ohne Weiteres ihre Verträge kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht aus moralisch-ethischen Gründen gebe es nicht, sagte Versicherungs-Experte Wolfgang Büser der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen. Büser rät den ...